Der Autor berichtet :
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Die zuständige Staatsanwaltschaft in Heidelberg hat das Verfahren gegen mich eingestellt, da es keinen Tatverdacht gibt. Die Ablichtung eines Kellerraumes zum Zwecke einer Zugangskontrolle, zum Schutz meines dort gelagerten Eigentums, stellt keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar.
$ 223 ff Körperverletzung, aus allen Gründen
Die absurde, hilflose und letztlich erfolglose Strafanzeige, einer mir gut bekannten Person einen Zahn gezogen zu haben, führte zu einem Strafbefehl, den ich ablehnte. In der ca. 15 Monate später stattfindenden Verhandlung, sind "Zeugen" nicht erschienen, wurde eine Verletzung der Fürsorge für die betreffende Person deutlich, wurde die Staatsanwaltschaft (!) in einem Rechtsgespräch mit dem Richter, meiner Strafverteidigerin und dem 1. Staatsanwalt darauf hingewiesen, daß kein Zahn gezogen wurde, ... Der Freispruch in allen Punkten wurde garniert mit Empfehlungen des Richters an meine Strafverteidigerin, wie Sie mich hätte besser verteidigen können.
Eine Strafanzeige gegen die beiden Anzeigenerstatter wegen vorsätzlicher, falscher Anschuldigung eine Straftat begangen zu haben, ist erfolgt.
Adrian Dilo, im Jänner 2026
